Landesschwimmverband Niedersachsen e.V.

Mitglied des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. und des Landessportbundes Niedersachsen e.V.

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An alle wasserballspielenden
Vereine des LSN


Rundenleiterin
Ute Kellner
Angerstr. 2 a
30539 Hannover
Tel. 0511 – 271 37 14 p.
e-Mail: Ute.
Kellner@t-online.de

Hannover, 06.10.2000

Ausschreibung zu den

LSN Meisterschaftsrunden 2000 / 2001

der weiblichen Jugend und Frauen

V E R B A N D S L I G A – Frauen – Spielzeit: 01.12.2000 bis 30.06.2001

Austragungsmodus:

Die Verbandsliga (Frauen) spielt mit den gemeldeten Mannschaften. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Landesschwimmverbandes Niedersachsen (LSN). Von jedem Verein ist nur eine Mannschaft startberechtigt. Der Sieger aus den Spielen ist Landesmeister und berechtigt, an den Aufstiegsspielen zur RL-Nord bzw. des DSV teilzunehmen. Bei Verzicht rücken die anderen Mannschaften entsprechend ihrer Platzierung nach. Zur Verbandsliga (Frauen) können alle Vereine des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. melden.

V E R B A N D S L I G A – weibliche Jugend – Spielzeit: 01.12.2000 bis 30.06.2001

Austragungsmodus:

Die Verbandsliga (weibliche Jugend) spielt mit den gemeldeten Mannschaften. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Landesschwimmverbandes Niedersachsen (LSN). Von jedem Verein ist nur eine Mannschaft in ihrer Altersklasse startberechtigt. Der Sieger aus den Spielen ist Landesmeister und berechtigt, an den Aufstiegsspielen zur RL-Nord bzw. DSV teilzunehmen. Bei Verzicht rücken die anderen Mannschaften entsprechend ihrer Platzierung nach. Zur Verbandsliga (weibliche Jugend) können alle Vereine des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. melden.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Spiele der Verbandsligen (Frauen + weibliche Jugend) werden in einer einteiligen Saison ausgetragen. In der entsprechenden Saison wird dann nach dem Rundensystem gespielt.

Für alle Mannschaften der Verbandsliga (Frauen + weibliche Jugend) besteht eine Teilnahmepflicht an der Pokalrunde des LSN. Gastmannschaften aus anderen

Landesverbänden können in den einzelnen Ligen aufgenommen werden. Sie können aber keine LSN - Mannschaft zu höheren Ebenen blockieren.

Alle Spiele der Verbandsligen (Frauen + weibliche Jugend) werden, soweit diese Ausschreibung nicht anderes aussagt, gemäß Wettkampfbestimmungen (WB) , der Rechtsordnung (RO) und der Anti-Doping-Bestimmung (ADB) des Deutschen Schwimm Verbandes – DSV – durchgeführt.

Der Ausrichter bzw. der im Spielplan zuerst genannte Verein ist grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau verantwortlich, stellt auch die notwendigen Utensilien wie Toranzeige, 3 Zeitnehmeruhren, Fahnen, Spielprotokoll etc.(siehe auch § 316 Abs.7 WB) sowie fünf spielfähige Bälle einer Marke. Der Ausrichter stellt das Kampfgericht (ohne Schiedsrichter), wobei die hier amtierenden Personen regelkundig sein müssen und das 16.Lebensjahr vollendet haben müssen. Bei den Spielen hat ein Vertreter des Gastvereins das Recht, eine Position seiner Wahl im Kampfgericht einzunehmen. Auf Torrichter wird verzichtet. Deren Aufgaben nehmen die Schiedsrichter mit wahr. Jedoch stellt jede Partei (Mannschaft) einen Ballwerfer. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft trägt weiße Kappen.

Der Ausrichter sorgt für Sitzgelegenheiten für Trainer, Betreuer und Auswechselspieler auf der dem Protokolltisch gegenüberliegenden Seite (bauliche Badgegebenheiten sind zu beachten). Sollte zu einem Spiel ein angesetzter Beobachter kommen, ist diesem am Protokolltisch eine Sitzgelegenheit zu verschaffen.

Spielberichte sind vierfach zu erstellen. Das Original ist durch den Heimverein umgehend der Rundenleiterin Ute Kellner zu übersenden. Die beteiligten Vereine erhalten je eine Kopie/Durchschrift.

Achtung: Die vierte Ausfertigung der Spielprotokolle ist zu senden an:

Jens Witte, Brieger Weg 4, 31157 Sarstedt. Tel. + FAX 05066 / 63188

Dieser Veröffentlich zentral alle Ergebnisse und Tabellen unter der bekannten Internetadresse:

  1. www.svn.de
  2. ab 15.11.2000 – Neu: www.lsn-wasserball.de

Auch leitet er diese Informationen an den Pressewart des Landesschwimmverbandes Niedersachsen weiter. Außerdem werden von ihm auch die örtlichen Medien unterrichtet.

Schiedsrichter/In

Die Spiele der Verbandsliga (Frauen und weibliche Jugend) werden durch eine/n Schiedsrichter/In geleitet. Die Ansetzungen erfolgen durch den Schiedsrichterobmann des Landesschwimmverbandes Niedersachsen.

Achtung: Für jede gemeldete Mannschaft auf LSN – Ebene ist

ein/e Schiedsrichter/In namentlich dem Fachvorsitzenden

der Sparte Wasserball im Landesschwimmverband Niedersachsen

(Anschrift siehe unten) zu benennen. Hierbei spielt es keine Rolle auf welcher Ebene der/die Schiedsrichter/In aktiv ist. Bei dieser Voraussetzung kann es sich nur um solche Schiedsrichter/In handeln, die auch zu einem aktiven SR-Einsatz gemeldet sind. Im Falle der Nichterfüllung ist ein Ordnungsgeld i. H. von je 200,00 DM fällig (§ 305 Abs.7 WB).

Die Meldung ist bis zum 27.10.2000 (Technikersitzung des Landesschwimmverbandes – Bereich Frauen und weibliche Jugend, siehe gesonderte Einladung hierzu) zu erfolgen.

Auszeichnungen

Verbandsliga Frauen : Platz 1 – 3 je 15 Medaillen

Weibliche Jugend : Platz 1 – 3 je 15 Medaillen

Meldeschluß für die Verbandsliga (Frauen + weibliche Jugend)

Samstag, der 21.10.2000

Die Meldung ist schriftliche zu richten an:

Rundenleiterin Frauen und weibliche Jugend: Ute Kellner, Angerstr. 2 a, 30539 Hannover

Die Meldung ist mit einer Vollmacht des Vereinsvorstandes für den Vereinsvertreter zu bestätigen. Der Besitz der Trainerlizenz nach § 348 WB muß bis zum Beginn der Spielrunde durch eine Kopie der Rundenleiterin Ute Kellner nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die weiblichen LSN – Jugendmannschaften, die über den Bereich des LSN aufwärts spielen.

Die Rundenleiterin Ute Kellner ist Disziplinarberechtigte im Sinne § 31 RO. Die Veröffentlichung stand im amtlichen Organ des Deutschen Schwimmverbandes e.V. (Ausgabe 06/1999).

Meldegebühr und SR-Vorschuß

Verbandsliga Frauen: 150,00 DM 600,00 DM = 750,00 DM

Weibliche Jugend: 100,00 DM 150,00 DM = 250,00 DM

Die Meldegebühr und die Schiedsrichterkosten sind bis zum 30.11.2000 in Form eines Verrechnungsschecks an die Rundenleiterin Ute Kellner, Angerstr. 2 a, 30539 Hannover zu senden.

Der Verzicht auf Teilnahme einer gemeldeten Mannschaft aus der laufenden Saison bzw. vor der Saison wird mit einem erhöhten Meldegeld (§ 20 Abs.2 a WB) in Höhe von 300,00 DM geahndet.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel hat sich jeder am Spielbetrieb des LSN beteiligte Verein gültige Wettkampfmarken (2001) zu beschafften (§ 8 Abs.1 d WB).

Die Vereine haben sich vor der Technikersitzung mit ihrem Badbetreiber über die zur Verfügung stehenden Zeiten für ihre Heimspiele zu informieren.

Gemäß WB/DSV § 308 Abs.3 sind sieben Stammspielerinnen jeder Mannschaft dem zuständigen Bezirkswasserballwart bis zum 30.11.2000 in zweifacher Ausfertigung zu melden. Diese Meldung muß nur erfolgen, wenn noch eine weitere Mannschaft (z.Bsp. Bezirksklasse, Landesebene, Regionalliga oder im DSV) gemeldet wurde. Die Bezirkswasserballwarte senden die genehmigten oder mit Bemerkungen versehenen Stammspielermeldungen – Kopie – bis zum 15.12.2000 an die Anschrift des Vorsitzenden der Fachsparte Wasserball in Niedersachsen: Jens-Uwe Hauser, Seestraße 20, 34253 Lohfelden

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung ist binnen 2 Wochen nach Kenntnis, Klage beim zuständigen Schiedsgericht des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. zu erheben (§ 8 Abs.1 und § 30 RO). Die Anschrift lautet:

Landesschwimmverband Niedersachsen e.V.
Vorsitzender des Schiedsgerichtes
Hans-Rudolf Walter
Bothfelder Str. 23
30916 Isernhagen

 

Landesschwimmverband Niedersachsen e.V.
Fachausschuß Wasserball
Rundenleiterin Frauen + weibl. Jungend
gez. Ute Kellner