SVN nicht mehr zu retten

Neugründung eines Schwimmverbandes Ende August geplant

 

An die
Vorsitzenden der Bezirke und Kreise
sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse
des Schwimmverbandes Niedersachsen e. V.
m. d. B. u. Information im eigenen Bereich
nachrichtlich: Gnadenausschuß, Lehrreferent, Vertreter Öffentlichkeitsarbeit,
Beauftragte für Frauen im Sport, Schiedsgericht

Vom Amtsgericht Hannover eingeleitetes Insolvenzverfahren für den Schwimmverband Niedersachsen e. V.

Liebe Schwimmkameradinnen und Schwimmkameraden,

die Hiobsbotschaft, daß der Schwimmverband Niedersachsen e. V. infolge der durch die angefallenen Kosten des Olympia-Qualifikationsturniers im Wasserball zahlungsunfähig geworden ist, hatten wir Ihnen mit dem Ausspruch tiefsten Bedauern mitgeteilt. Wenn auch noch fassungslos müssen wir uns dennoch mit den Tatsachen auseinandersetzen. Trotz intensivsten Bemühungen um den Erhalt unseres Verbandes haben wir im ersten Abstimmungsgespräch mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter, Herr Rechtanwalt und Notar Baumgarte, und im Beisein der Rechtsvertreterin des Landessportbundes Niedersachsenen e. V., Frau Buchholz, letztendlich feststellen müssen, daß allein der mit Sicherheit eintretende Verlust der Gemeinnützigkeit keine Basis für das Fortbestehen des Schwimmverbandes in der jetzigen Konstellation darstellt.

D.h. unter anderem, daß das gesamte Vermögen des Verbandes sowie seiner Untergliederungen auf das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto Nr. 869 201/Kontoinhaber Baumgarte/Schwimmverband Hannover e. V. bei der Stadtsparkasse Hannover (BLZ 250 501 80) überwiesen werden muß. Leider trifft diese durchgängige geltende Verpflichtung damit auch die Bezirke und Kreise als nicht selbständige Institutionen, die hiermit seitens des Insolvenzverwalters aufgefordert sind, ihre Guthaben auf das o.g. Konto einzuzahlen. Um den Sport möglichst am Leben zu erhalten, müssen wir dem Insolvenzverwalter zunächst die bis Ende August 2000 geplanten Maßnahmen mit den entstehenden Kosten unter gleichzeitiger Angabe der erwarteten Rückflüsse durch Erstattungen vom Landessportbund Niedersachsen e. V. anmelden. Sofern diese Maßnahmen in einem erträglichen finanziellen Rahmen liegen und zur Vermeidung von sportlichen Schäden zu rechtfertigen sind, besteht die Chance, die Genehmigung des Insolvenzverwalters hierfür zu erhalten. Unsere weiteren Bemühungen gehen dahin, bis Ende August einen neuen Verband ins Leben zu rufen, um die Verbindung zwischen dem Landessportbund sowie – in neuer Konstituition – den Bezirken, Kreisen und Vereinen wieder herstellen zu können. Für die Gründung des neuen Verbandes werden Partner/Partnervereine benötigt, die auf der Basis des Vereinsrechtes eine geordnete Neugründung möglich machen. Der ursprünglich für den 13.08.2000 vorgesehene außerordentliche Verbandstag wird aufgrund der neuen Situation wenig Sinn machen.

Eine Gründungsversammlung muß allerdings bis Ende August in jedem Falle stattgefunden haben, damit ein nahtloser Übergang des Sportbetriebes ab September gewährleistet ist. Es gibt sehr viel zu tun, und Sie können davon ausgehen, daß unsere momentanen Belastungen das Maß der Zumutbarkeit längst überschritten haben. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unter stützung zur Ermöglichung der Gründungsversammlung für den geplanten Verbands-Neuaufbau.

In der Hoffnung auf eine Wiedergeburt in geordneten Verhältnissen verbleiben wir mit freundlichen Schwimmergrüßen

gez.

Klaus Jacob

Vizepräsident Verwaltung

gez.

Pierre Daneke

Jugendwart


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