Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.

Fachausschuß Wasserball
Kom. Rundenleiter Herren
Holger Sonnenfeld
Weizenfeldstraße 12
30419 Hannover
Tel. (0511) 271 67 24 p.
Tel. (0511) 366 04 – 36 d.

29. September 2000

Durchführungsbestimmungen für die Saison 2000/2001

- Verbandsliga Herren -

I. Austragungsmodus

- Allgemeines:

Gespielt wird ein Rundensystem mit Hin- und Rückspielen gem. § 303, Abs. (1a) WB. Die beiden erstplazierten Mannschaften steigen in Oberliga auf. Die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen in ihre jeweiligen Bezirke ab.

- Teilnehmer:

  1. Wolfenbütteler SV
  2. VfL Wittingen
  3. TuS Syke
  4. TKJ Sarstedt
  5. Lehrter SV
  6. SV Georgsmarienhütte
  7. FS Hannover III
  8. Post SV Braunschweig II
  9. SC Hellas 99 Hildesheim
  10. SSC Germania Braunschweig

Alle teilnehmenden Mannschaften müssen Mitglied im Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. sein.

II. Allgemeine Bestimmungen

- Allgemeines:

Die Spiele werden gemäß den Wettkampfbestimmungen (WB), der Rechtsordnung (RO) und den Antidopingbestimmungen (ADB) des DSV (in der jeweils neuesten Fassung) ausgetragen, sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt wird.

- Spielzeiten

Die Saison beginnt am 20.11.2000 und endet am 01.07.2001.

- Spielplan

Die einzelnen Spiele werden innerhalb festgelegter Spielwochen durchgeführt. Das Spielplanschema (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmung. In den Zeiträumen 18.12.2000 – 06.01.2001 und 02.04.2001 – 16.04.2001 finden keine Wasserballspiele statt. Der endgültige Spielplan (mit Terminvereinbarungen und Schiedsrichteransetzungen) ist sofort auf Unstimmigkeiten zu prüfen. Einwände sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung beim kom. Rundenleiter Herren möglich.

- Gastmannschaften

Mannschaften aus anderen Landesverbänden können an den Rundenspielen des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. teilnehmen, wenn sie in ihren Landesverbänden keine oder keine ausreichende Spielmöglichkeit haben. Sie können zwar Rundensieger werden, aber nicht den Titel Landesmeister erringen. Sie können keine Mannschaften des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. zu höheren Ebenen blockieren. Gastmannschaften spielen unter den gleichen Bedingungen wie niedersächsische Mannschaften.

- Auszeichnungen

Am Ende der Saison erhält der Rundensieger Urkunden.

- Kosten

Das Meldegeld beträgt pro Mannschaft DM 150,--. Der jeweilige Heimverein übernimmt die Kosten am Ort (Badmiete, etc.). Der zu zahlende Schiedsrichterkostenvorschuss beträgt pro Mannschaft DM 1.000,--. Nach Saisonende wird eine detaillierte Kostenaufstellung erstellt und kann auf Wunsch der Vereine eingesehen werden. Differenzbeträge werden ausgezahlt oder sind von den Vereinen nachzuzahlen.

- Teilnahmeverzicht

Wird nach Abgabe der Teilnahmemeldung eine Mannschaft zurückgezogen, wird gem. § 20, Abs. (2) WB ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld in Höhe von DM 1.000,-- erhoben.

- Meldung

Die Teilnahmemeldung ist schriftlich auf dem beigefügten Meldebogen bis zum 14.10.2000 an den kom. Rundenleiter Herren zu richten. Folgende Unterlagen sind der Meldung beizufügen:

1. Eine Kopie der Lizenz des für jede Mannschaft zu benennenden Trainers gem. § 348 Abs. (1 + 2b). Bei Nichtvorlage beträgt die Ordnungsgebühr DM 250,00.

2. Pro gemeldeter Mannschaft ist mindestens ein Schiedsrichter, egal auf welcher Ebene, zu melden; die andernfalls fällige Ordnungsgebühr beträgt gem. § 305 Abs. (7) WB DM 200,--.

3. Anschrift der Spielstätten (Winter und Sommer)

Die Stammspielermeldungen gem. § 308 WB sind über den jeweiligen Bezirkswasserballwart bis zum 30.11.2000 einzureichen.

Das Meldegeld in Höhe von DM 150,-- ist bis zum 01.11.2000 mit dem Vermerk

Saison 2000/2001 - Verbandsliga Herren - , Meldegeld

auf das Konto des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. bei der

Dresdner Bank AG Hannover
BLZ 250 800 20
Konto 511 369 600

zu überweisen.

Der Vorschuss für Schiedsrichterkosten in Höhe von DM 1.000,-- ist in zwei Raten von je DM 500,-- mit dem Vermerk

Saison 2000/2001 - Verbandsliga Herren - ,
Schiedsrichterkostenvorschuss, 1. bzw. 2. Rate

auf das Konto des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. bei der

Dresdner Bank AG Hannover
BLZ 250 800 20
Konto 511 369 600

zu überweisen.

Die 1. Rate ist bis zum 01.11.2000 und die 2. Rate bis zum 28.02.2001 einzureichen.

Mannschaften, die das Meldegeld und den Schiedsrichterkostenvorschuss nicht in voller Höhe bis zu den o. g. Terminen überwiesen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt und scheiden aus dem Wettbewerb aus.

III. Sonstiges/Ausnahmen

Die Spiele werden von einem Schiedsrichtern geleitet. Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann für die jeweiligen Spieltage angesetzt. Auf Torrichter wird verzichtet, deren Aufgaben werden von den Schiedsrichtern übernommen. Lediglich die Hereingabe des Balles (Konterball) auf Zeichen des Schiedsrichters erfolgt durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Der im Spielplan erstgenannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB und stellt alle benötigten Gegenstände gem. § 316, Abs. (7) WB zur Verfügung, hat die Protokollführung und Zeitmessung zu übernehmen. Den beteiligten Mannschaften ist ein Beobachterplatz am Protokolltisch einzuräumen. Eine für Spieler und Zuschauer gut sichtbare, offene Toranzeige ist verpflichtend. Der Ausrichter sorgt für ausreichende Sitzgelegenheiten für Trainer, Betreuer und Auswechselspieler auf der dem Protokolltisch gegenüberliegenden Seite. Das Wettkampfbecken sollte eine Mindesttiefe von 1,80 m haben und nicht kleiner als 25 m x 15 m sein. Bei allen Spielern ist grundsätzlich das Geburtsjahr im Spielprotokoll einzutragen. Disziplinarberechtigter ist Holger Sonnenfeld (siehe Veröffentlichung im amtlichen Organ des Deutschen Schwimmverbandes e. V., Ausgabe 6/99).

IV. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Durchführungsbestimmungen besteht Klagemöglichkeit beim

Landesschwimmverband Niedersachsen e. V
Vorsitzender des Schiedsgerichtes
Hans-Rudolf Walter
Bothfelder Straße 23
30916 Isernhagen