Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.

Fachausschuß Wasserball
Kom. Rundenleiter Herren
Holger Sonnenfeld
Weizenfeldstraße 12
30419 Hannover
Tel. (0511) 271 67 24 p.
Tel. (0511) 366 04 – 36 d.

29. September 2000

Ausschreibung 2000/2001

Ewiger Wanderpokal des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.

in Gedenken an Ulrich Sapara

I. Austragungsmodus

- Allgemeines:

Gespielt wird ein Pokalsystem gem. § 303, Abs. (1c) WB. Die siegreiche Mannschaft kommt eine Runde weiter, der Verlierer scheidet aus dem Wettbewerb aus. Die klassentiefere Mannschaft erhält Heimrecht. Sollte eine Heimmannschaft in dem vorgesehenen Zeitraum keine Möglichkeit haben, eine Wasserfläche zur Verfügung zu stellen, wechselt das Heimrecht an die gegnerische Mannschaft.

- Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind alle Herren-Mannschaften des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V., die in der Punktrunde 2000/2001 nicht höher als in der Oberliga spielen.

- Gastmannschaften:

Vereine des Bremer Schwimmverbandes können als Gastmannschaft teilnehmen, jedoch nicht den Titel des Pokalsiegers erringen.

II. Allgemeine Bestimmungen

- Allgemeines:

Die Spiele werden gemäß den Wettkampfbestimmungen (WB), der Rechtsordnung (RO) und den Antidopingbestimmungen (ADB) des DSV (in der jeweils neuesten Fassung) ausgetragen, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

- Spielzeiten

Die Spiele der Vorrunde müssen bis zum 17.12.2000 stattgefunden haben, die Achtelfinalspiele bis zum 04.03.2001, die Viertelfinalspiele bis zum 29.04.2001, die Halbfinalspiele bis zum 27.05.2001 das Endspiel bis zum 01.07.2000. In den Zeiträumen 18.12.2000 – 06.01.2001 und 02.04.2001 – 16.04.2001 finden keine Wasserballspiele statt.

- Auszeichnungen

Die Endspielteilnehmer erhalten einem Erinnerungspokal. Der Pokalsieger erhält zusätzlich, für ein Jahr, den vom Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. gestifteten, ewigen Wanderpokal des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.

- Kosten

Das Meldegeld beträgt pro Mannschaft DM 30,--. Der jeweilige Heimverein übernimmt die Kosten am Ort (Schiedsrichter, Badmiete, etc.). Die Schiedsrichterkosten sind grundsätzlich vor Spielbeginn an den Schiedsrichter zu zahlen. Die Kosten für die Gravur des Pokals trägt der Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.

- Teilnahmeverzicht

Wird nach Abgabe der Teilnahmemeldung eine Mannschaft zurückgezogen, wird gem. § 20, Abs. (2) WB ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld in Höhe von DM 300,-- erhoben.

Nach Auslosung der einzelnen Spiele werden die beteiligten Mannschaften vom Rundenleiter informiert. Der Heimverein hat innerhalb von 5 Tagen den mit dem Gegner vereinbarten Spieltermin dem Rundenleiter mitzuteilen, andernfalls wird die Begegnung vom Rundenleiter angesetzt. ../3

- Meldung

Die Teilnahmemeldung ist schriftlich auf dem beigefügten Meldebogen bis zum 14.10.2000 an den kom. Rundenleiter Herren zu richten.

Das Meldegeld in Höhe von DM 30,-- ist bis zum 01.11.2000 mit dem Vermerk

Pokalwettbewerb 2000/2001 - Herren -

auf das Konto des Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. bei der

Dresdner Bank AG Hannover
BLZ 250 800 20
Konto 511 369 600

zu überweisen.

Mannschaften, die das Meldegeld nicht in voller Höhe bis zu dem o. g. Termin überwiesen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt und scheiden aus dem Wettbewerb aus.

III. Sonstiges/Ausnahmen

Die Spiele werden von einem Schiedsrichter geleitet. Ab dem Halbfinale werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern geleitet. Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann für die jeweiligen Begegnungen angesetzt. Auf Torrichter wird verzichtet, deren Aufgaben werden von den Schiedsrichtern übernommen. Lediglich die Hereingabe des Balles (Konterball) auf Zeichen des Schiedsrichters erfolgt durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Der im Spielplan erstgenannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB und stellt alle benötigten Gegenstände gem. § 316, Abs. (7) WB zur Verfügung , hat die Protokollführung und Zeitmessung zu übernehmen. Den beteiligten Mannschaften ist ein Beobachterplatz am Protokolltisch einzuräumen. Eine für Spieler und Zuschauer gut sichtbare, offene Toranzeige ist verpflichtend. Der Ausrichter sorgt für ausreichende Sitzgelegenheiten für Trainer, Betreuer und Auswechselspieler auf der dem Protokolltisch gegenüberliegenden Seite. Das Wettkampfbecken sollte eine Mindesttiefe von 1,80 m haben und nicht kleiner als 25 m x 15 m sein. Bei allen Spielern ist grundsätzlich das Geburtsjahr im Spielprotokoll einzutragen. Disziplinarberechtigter ist Holger Sonnenfeld (siehe Veröffentlichung im amtlichen Organ des Deutschen Schwimmverband e. V. , Ausgabe 6/99)

IV. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Durchführungsbestimmungen besteht Klagemöglichkeit beim

Landesschwimmverband Niedersachsen e. V.
Vorsitzender des Schiedsgerichtes
Hans-Rudolf Walter
Bothfelder Straße 23
30916 Isernhagen